Arabischsprachiger Referenzleitfaden zur Abfindung bei Vertragsende und zur willkürlichen Kündigung in Bahrain nach dem Arbeitsgesetz Nr. 36 aus dem Jahr 2012 (Art. 99, 111, 116) und der SIO-Reform von 2024 (Beschluss 109/2023). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — bitte mit bahrainischem Rechtsbeistand, dem Arbeitsministerium oder der SIO prüfen.
Bahrains Abfindung bei Vertragsende (Art. 116) beträgt ein halbes Monatsgehalt pro Jahr für die ersten drei Beschäftigungsjahre und ein volles Monatsgehalt pro Jahr danach. Seit dem 1. März 2024 wird die Abfindung ausländischer Arbeitnehmer über monatliche SIO-Beiträge finanziert (4,2 % dann 8,4 %) und bei der SIO geltend gemacht, statt als Einmalzahlung vom Arbeitgeber ausgezahlt zu werden. Eine willkürliche Kündigung ohne triftigen Grund (Art. 111) wird mit zwei Tageslöhnen pro Beschäftigungsmonat entschädigt, mit einem Mindestbetrag von einem und einem Höchstbetrag von zwölf Monatsgehältern. Klagen von Arbeitnehmern sind von Gerichtsgebühren befreit.



