Arabischsprachiger Referenzleitfaden zur Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zur ungerechtfertigten Kündigung in Oman nach dem NEUEN Arbeitsgesetz (Königlicher Erlass 53/2023) und dem Sozialschutzgesetz (KE 52/2023). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — bitte mit omanischem Rechtsbeistand oder dem Arbeitsministerium (80077000) prüfen.
Omans neues Arbeitsgesetz von 2023 (Art. 61) hat die Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf mindestens ein Grundmonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angehoben (auf Basis des letzten Grundgehalts) — gegenüber der früheren 15-Tage-Staffel. Die Kündigungsfrist (Art. 38) beträgt 30 Tage für monatlich entlohnte Arbeitnehmer und 15 Tage für andere. Bei ungerechtfertigter Kündigung (Art. 11) besteht Anspruch auf Wiedereinstellung oder auf 3 bis 12 Bruttomonatsgehälter zuzüglich Abfindung. Ein neues Sparsystem für ausländische Arbeitnehmer soll die Einmalzahlung voraussichtlich bis Mitte 2026 ersetzen — bitte den Zeitpunkt prüfen.



