Arabischsprachiger Referenzleitfaden zur ungerechtfertigten Kündigung und zur Abfindung im föderalen Irak nach dem Arbeitsgesetz Nr. 37 von 2015. Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — bitte mit irakischem Rechtsbeistand prüfen. Die Region Kurdistan (KRI) weicht ab. Die unten genannten Artikelnummern stammen aus Sekundärquellen und bedürfen noch der Primärverifikation.
Im föderalen Irak ist die Kündigung durch den Arbeitgeber streng auf eine abschließende Liste von Gründen beschränkt, und eine verschuldensabhängige Kündigung setzt in der Regel eine schriftliche Abmahnung und eine Wiederholung voraus. Die Abfindung wird mit zwei Wochenlöhnen pro Beschäftigungsjahr angegeben. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 30 Tage (oder eine Abfindung anstelle der Frist). Streitigkeiten gehen an einen Ausschuss für Dienstbeendigung oder an das Arbeitsgericht (die Wahl eines Wegs schließt den anderen aus), mit einer 30-tägigen Anfechtungsfrist und der Beweislast beim Arbeitgeber.



