Arabischsprachiger Referenzleitfaden zur missbräuchlichen Kündigung (licenciement abusif) und Abfindung in Tunesien nach dem Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 66-27). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung, bitte mit tunesischem Rechtsbeistand prüfen. Abfindung: ein Tageslohn pro Monat, gedeckelt auf 3 Monate (Art. 22). Missbräuchliche Kündigung: 1–2 Monatslöhne pro Jahr, gedeckelt auf 3 Jahre (Art. 23 bis).
Die tunesische Abfindung (Art. 22) beträgt einen Tageslohn pro Monat tatsächlicher Betriebszugehörigkeit, gedeckelt auf drei Monatslöhne; bei grobem Fehlverhalten entfällt sie. Die missbräuchliche Kündigung (Art. 23 bis) wird mit ein bis zwei Monatslöhnen pro Dienstjahr entschädigt, gedeckelt auf 36 Monate, oder pauschal mit ein bis vier Monatslöhnen, wenn der Kündigungsgrund zwar berechtigt, das Verfahren aber fehlerhaft war. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat (Art. 14 bis); die Klagefrist beträgt ein Jahr.



