Arabischsprachiger Referenzleitfaden zur missbräuchlichen Kündigung (licenciement abusif) und Abfindung in Tunesien nach dem Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 66-27). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — bitte mit tunesischem Rechtsbeistand prüfen. Abfindung: ein Tageslohn pro Monat, gedeckelt auf 3 Monate (Art. 22). Missbräuchliche Kündigung: 1–2 Monatslöhne pro Jahr, gedeckelt auf 3 Jahre (Art. 23 bis).
Die tunesische Abfindung (Art. 22) beträgt einen Tageslohn pro Monat tatsächlicher Betriebszugehörigkeit, gedeckelt auf drei Monatslöhne; bei grobem Fehlverhalten entfällt sie. Die missbräuchliche Kündigung (Art. 23 bis) wird mit ein bis zwei Monatslöhnen pro Dienstjahr entschädigt, gedeckelt auf 36 Monate — oder pauschal mit ein bis vier Monatslöhnen, wenn der Kündigungsgrund zwar berechtigt, das Verfahren aber fehlerhaft war. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat (Art. 14 bis); die Klagefrist beträgt ein Jahr.



