Arabischsprachiger Leitfaden zur Wohnraummiete, Mieterhöhung und Räumung in Oman nach dem Königlichen Dekret 6/89 (in geänderter Fassung) und der neuen Streitbeilegungsregelung im Königlichen Dekret 12/2025. Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — klären Sie Ihren Fall mit omanischem Rechtsbeistand.
In Oman darf die Miete in den ersten 3 Jahren nicht erhöht werden, danach ist sie auf 7 % pro Jahr gedeckelt. Ein Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis grundsätzlich nicht vor Ablauf von 4 Jahren kündigen, und Mietverträge verlängern sich automatisch, sofern nicht 3 Monate zuvor schriftlich gekündigt wird. Räumungsgründe sind unter anderem Zahlungsverzug (Nachfrist 15 Tage), Zweckentfremdung, unbefugte Untervermietung, Eigenbedarf (6 Monate Kündigungsfrist) und Abriss (3 Monate). Das Dekret 12/2025 hat in jedem Gouvernement einen Ausschuss zur Beilegung von Mietstreitigkeiten eingerichtet, mit elektronischer Einreichung und einer endgültigen, nicht anfechtbaren Entscheidung innerhalb von 90 Tagen.



