Arabischsprachiger Ratgeber zu Wohnraummiete, Mietzins und Räumung in Jordanien nach dem Eigentümer-und-Mieter-Gesetz Nr. 11 aus dem Jahr 1994 (in der geänderten Fassung). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — lassen Sie sich von einer in Jordanien zugelassenen Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt beraten. Der Stichtag 31. August 2000 trennt mietpreisgebundene „alte“ Verträge von frei ausgehandelten „neuen“ Verträgen.
In Jordanien werden Verträge ab dem 31. August 2000 frei ausgehandelt (die Miete wird vertraglich festgelegt, eine einseitige Erhöhung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen). Ältere Verträge unterliegen der Mietpreisbindung, wobei sich Erhöhungen nach den vom Ministerrat festgelegten Prozentsätzen richten, die alle fünf Jahre überprüft werden. Durch die Gesetzesänderungen wurden die festen gesetzlichen Räumungsfristen abgeschafft, sodass eine Räumung inzwischen fast immer ein gerichtliches Urteil erfordert; Familienangehörige genießen einen starken Nachfolgeschutz (Artikel 7).



