Arabischsprachiger Ratgeber zu Wohnraummiete, Mieterhöhungen und Räumung in Kuwait nach dem Mietgesetz Nr. 35 aus dem Jahr 1978 (geändert durch Dekretgesetz Nr. 95 aus dem Jahr 2024). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — lassen Sie sich von einer in Kuwait zugelassenen Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt beraten.
In Kuwait ist die Miete für die Vertragslaufzeit festgeschrieben und durch eine fünfjährige Preisbindung geschützt; erst nach fünf Jahren darf ein Vermieter sie erhöhen, und auch dann nur, wenn sie deutlich unter dem Marktniveau liegt, höchstens bis zum Marktdurchschnitt und nur einmal alle fünf Jahre, mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von drei Monaten. Eine Räumung ist auf gesetzlich festgelegte Gründe beschränkt (Zahlungsverzug, unsicheres Gebäude, unzulässige Nutzung, unerlaubte Untervermietung) und erfordert eine gerichtliche Entscheidung. Streitigkeiten werden von der spezialisierten Mietkammer entschieden.



