Arabischsprachiger Ratgeber zu Wohnraummiete, Mietzins und Räumung in Bahrain nach dem Immobilienmietgesetz Nr. 27 aus dem Jahr 2014. Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — lassen Sie sich von einer in Bahrain zugelassenen Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt beraten. Die Registrierung des Mietvertrags ist Voraussetzung für die Anrufung des Mietstreitigkeitenausschusses.
Bahrains Gesetz Nr. 27 aus dem Jahr 2014 ist mieterfreundlich ausgestaltet: In den ersten zwei Jahren darf die Miete nicht erhöht werden, danach ist die Erhöhung bei Wohnraum auf 5 % gedeckelt und während der gesamten Vertragslaufzeit auf höchstens fünf Erhöhungen begrenzt, jeweils mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten per Einschreiben. Ein Wohnraummieter kann grundsätzlich nicht zur Räumung innerhalb der ersten drei Jahre verpflichtet werden. Die Räumungsgründe sind in Artikel 38 aufgeführt (z. B. zwei Monate Zahlungsverzug); Eigenbedarf des Vermieters erfordert eine Ankündigungsfrist von sechs Monaten. Kaution: eine Vorauszahlung von bis zu drei Monaten zuzüglich einer Sicherheitsleistung von bis zu einem Monat (Artikel 19).



