Arabischsprachiger Leitfaden zur Wohnraummiete, Mietanpassung und Räumung in Marokko nach dem Gesetz Nr. 67-12 (Wohn- und Gewerbemietverträge) und dem Gesetz Nr. 07-03 (Mietanpassung). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — klären Sie Ihren Fall mit marokkanischem Rechtsbeistand. Die Artikelnummern sind vorläufig und bedürfen der Bestätigung durch das amtliche Bulletin Officiel.
In Marokko darf die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht angepasst werden, danach ist sie auf 8 % (Wohnraum) bzw. 10 % (gewerblich) gedeckelt; sehr niedrige Mieten (≤ 400 DH) kann das Gericht um bis zu 50 % anheben. Die Räumung (congé) erfordert eine Frist von 2 Monaten bei Eigenbedarf oder Abriss, eine Nachfrist von 15 Tagen bei Zahlungsverzug sowie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil — Selbsthilfe ist ausgeschlossen. Die Mietkaution ist auf 2 Monatsmieten begrenzt und muss innerhalb eines Monats nach Schlüsselübergabe zurückerstattet werden (Art. 20).



