Arabischsprachiger Leitfaden zur Wohnraummiete, Mietanpassung und Räumung in Marokko nach dem Gesetz Nr. 67-12 (Wohn- und Gewerbemietverträge) und dem Gesetz Nr. 07-03 (Mietanpassung). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung, klären Sie Ihren Fall mit marokkanischem Rechtsbeistand. Die Artikelnummern sind vorläufig und bedürfen der Bestätigung durch das amtliche Bulletin Officiel.
In Marokko darf die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht angepasst werden, danach ist sie auf 8 % (Wohnraum) bzw. 10 % (gewerblich) gedeckelt; sehr niedrige Mieten (≤ 400 DH) kann das Gericht um bis zu 50 % anheben. Die Räumung (congé) erfordert eine Frist von 2 Monaten bei Eigenbedarf oder Abriss, eine Nachfrist von 15 Tagen bei Zahlungsverzug sowie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, Selbsthilfe ist ausgeschlossen. Die Mietkaution ist auf 2 Monatsmieten begrenzt und muss innerhalb eines Monats nach Schlüsselübergabe zurückerstattet werden (Art. 20).



