Arabischsprachiger Ratgeber zu Wohnraummiete, Mietzins und Räumung im föderalen Irak nach dem Immobilienmietgesetz Nr. 87 aus dem Jahr 1979 (in der geänderten Fassung). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — lassen Sie sich von einer im Irak zugelassenen Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt beraten; in der Region Kurdistan gelten abweichende Regelungen, und die Artikelnummern stammen aus Sekundärquellen.
Im föderalen Irak ist die Miete für Wohnraum auf 5 % des Immobilienwerts pro Jahr gedeckelt (7 % für Zimmer), mit einer Neubewertung alle fünf Jahre. Die Räumungsgründe sind abschließend aufgezählt (Zahlungsverzug nach Mahnung, unbefugte Untervermietung, Beschädigung, vertragswidrige Nutzung, Leerstand der Immobilie über 45 Tage). Mietverträge verlängern sich automatisch, solange der Mieter zahlt und die Wohnung nutzt — ein starker Mieterschutz — außer bei Gebäuden, die am oder nach dem 1. Januar 1998 errichtet wurden. Ein Mieter kann einen Zahlungsverzug heilen, indem er die Miete innerhalb von 15 Tagen bei einem Notar hinterlegt.



