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    Ungerechtfertigte Kündigung in Algerien: Ihre Rechte (2026)

    Algerien unter Gesetz 90-11: Kündigung nur bei schwerem Fehlverhalten (Art. 73), Rechtsmittel bei ungerechtfertigter Kündigung durch Wiedereinstellung oder mindestens 6 Monatsgehälter (Art. 73-4), Kündigungsfrist und die 6-Monats-Frist.

    June 22, 2026
    8 Min. Lesezeit
    |
    HAQQ Research
    Ungerechtfertigte Kündigung in Algerien: Ihre Rechte (2026)

    Arabischsprachiger Referenzleitfaden zur ungerechtfertigten Kündigung in Algerien nach dem Gesetz Nr. 90-11 von 1990 über Arbeitsbeziehungen (Streitigkeiten nach Gesetz Nr. 90-04). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — bitte mit algerischem Rechtsbeistand prüfen. Ungerechtfertigte Kündigung (Art. 73-4): Wiedereinstellung oder Entschädigung von mindestens sechs Monatsgehältern.

    In Algerien gibt es bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitnehmer keine klassische Abfindung. Eine Kündigung ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten rechtmäßig (Art. 73); außerhalb dieser Gründe wird eine Kündigung als missbräuchlich vermutet, und die Abhilfe (Art. 73-4) besteht in Wiedereinstellung oder einer Entschädigung von mindestens sechs Monatsgehältern (in der Praxis häufig 8–12 Monate). Die Kündigungsfristen werden durch Tarifverträge festgelegt und nicht durch eine feste gesetzliche Vorgabe. Die Klagefrist nach gescheiterter Schlichtung beträgt sechs Monate. Eine diskutierte Reform 2023–2024 hat das Gesetz 90-11 nicht ersetzt.

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    Häufig gestellte Fragen

    What is the minimum compensation for unfair dismissal in Algeria?

    Under Article 73-4 of Law 90-11, the court orders reinstatement or compensation of no less than six months' salary; in practice awards often run 8–12 months.

    Is there severance pay if I resign in Algeria?

    No. Ordinary resignation does not trigger a severance indemnity. Compensation arises for economic redundancy (Articles 69–71) or unfair dismissal, or via retirement entitlements through the national funds (CNR/CNAS).

    What is the deadline to sue over a dismissal in Algeria?

    Six months from the date of the non-conciliation record (procès-verbal) before the labour inspector, on pain of forfeiture, under Law 90-04.

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