Arabischsprachiger Ratgeber zu Arbeitserlaubnis, Iqama (Aufenthaltserlaubnis), Kafala-/Bürgschaftswechsel und endgültiger Ausreise in Saudi-Arabien nach der Arbeitsmarktreform von 2021. Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — bitte aktuelle Regelungen auf Qiwa/Absher oder mit saudischem Rechtsbeistand prüfen.
Ein ausländischer Arbeitnehmer benötigt eine Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Human Resources (MHRSD) und eine von der Jawazat ausgestellte Iqama, beides in der Verantwortung des Arbeitgebers. Seit der Arbeitsmarktreform 2021 wurde das alte Kafala-Modell mit erforderlicher Zustimmung des Bürgen erheblich gelockert: Ein Arbeitnehmer kann über Qiwa in bestimmten Fällen ohne Zustimmung des aktuellen Arbeitgebers zu einem neuen Arbeitgeber wechseln (etwa bei Vertragsablauf, drei Monaten unbezahlter Löhne, abgelaufener Iqama oder wenn der Arbeitgeber in der roten Nitaqat-Kategorie eingestuft ist). Das Einbehalten des Reisepasses eines Arbeitnehmers ist rechtswidrig. Die Premium Residency bietet einen vom Bürgen unabhängigen Aufenthalt.



