Arabischsprachiger Leitfaden zum Arbeitsvisum nach Artikel 18 für den Privatsektor, zum Aufenthalt (Iqama), zum Sponsorwechsel und zur Ausreise in Kuwait, einschließlich des seit 23. Dezember 2025 geltenden neuen Aufenthaltsgesetzes. Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — klären Sie Ihren Fall mit kuwaitischem Rechtsbeistand; die Angaben stammen aus verlässlichen Sekundärquellen.
Das Visum nach Artikel 18 ist die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für den Privatsektor unter der Sponsorschaft eines Unternehmens: Die Behörde für öffentliche Arbeitskräfte (PAM) stellt die Arbeitserlaubnis aus, das Innenministerium die Iqama. Ein Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber ohne Zustimmung erfordert in der Regel 3 Jahre Beschäftigungsdauer (früher möglich mit Freigabe durch den Arbeitgeber). Seit dem 1. Juli 2025 benötigen Inhaber eines Artikel-18-Visums eine vom Arbeitgeber genehmigte Ausreisegenehmigung, um das Land zu verlassen. Das Einbehalten des Reisepasses ist rechtswidrig. Für die Aufenthaltserlaubnis von Angehörigen ist ein Einkommen von rund 800 KWD pro Monat erforderlich.



