Arabischsprachiger Leitfaden zur Arbeitsfreigabe, zum Arbeitsvisum, zur Aufenthaltskarte und zum Sponsorwechsel in Oman nach dem Arbeitsgesetz von 2023 (Königlicher Erlass 53/2023). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — klären Sie Ihren Fall mit omanischem Rechtsbeistand oder der Royal Oman Police (ROP). Das frühere zweijährige Wiedereinreiseverbot bzw. das Erfordernis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC) wurde 2021 abgeschafft.
In Oman holt der Arbeitgeber eine Freigabe des Arbeitsministeriums sowie ein Arbeitsvisum der Royal Oman Police (ROP) ein; anschließend erhält der Arbeitnehmer eine Aufenthaltskarte (in der Regel bis zu 2 Jahre gültig). Die frühere Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC) und das zweijährige Wiedereinreiseverbot wurden durch den ROP-Beschluss 157/2020 (in Kraft seit Januar 2021) abgeschafft, sodass ein Expatriate in festgelegten Fällen ohne NOC den Arbeitgeber wechseln kann. Das Einbehalten des Reisepasses ist rechtswidrig; die Einkommensschwelle für die Familiensponsorschaft wurde im Februar 2023 auf 150 OMR gesenkt.



