Arabischsprachiger Ratgeber zu Arbeitsvisa, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitgeberwechsel und Ausreise in Katar nach den Reformen des Gesetzes 18/2020. Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — bitte mit katarischem Rechtsbeistand prüfen (die Übergangsfrist nach Kündigung wurde kürzlich verkürzt, ihre dauerhafte Geltung ist noch nicht bestätigt).
Seit dem Gesetz 18/2020 hat Katar das No-Objection-Certificate abgeschafft, sodass Arbeitnehmer im Privatsektor nach Ablauf einer Kündigungsfrist den Arbeitgeber wechseln können (1 Monat in den ersten zwei Jahren, danach 2 Monate); Ausreisegenehmigungen entfielen für die meisten Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber bürgt weiterhin für die Aufenthaltserlaubnis und lässt sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses annullieren; die Übergangsfrist für Wechsel oder Ausreise wurde Berichten zufolge von 30 auf 14 Tage verkürzt (Juni 2026). Das Einbehalten des Reisepasses ist rechtswidrig.



