Arabischsprachiger Leitfaden zur Unternehmensgründung im föderalen Irak nach dem Gesellschaftsgesetz Nr. 21 von 1997 (in der geänderten Fassung). Allgemeine rechtliche Information, keine Rechtsberatung — prüfen Sie dies mit einem irakischen Rechtsanwalt; die Region Kurdistan unterliegt abweichenden Regeln, und die Vorschrift zur ausländischen Beteiligung wurde 2019 rückgängig gemacht.
Wichtig: Während die CPA-Verordnung 64/2004 einst eine 100%ige ausländische Beteiligung erlaubte, führte die Änderung Nr. 17 von 2019 auf dem regulären Weg des Gesellschaftsgesetzes wieder eine Pflicht zu 51% irakischer Beteiligung ein (die ausländische Beteiligung ist somit in der Regel auf 49% begrenzt). Eine 100%ige bzw. mehrheitliche ausländische Beteiligung ist über ein von der National Investment Commission (NIC) lizenziertes Projekt, eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens oder in der Region Kurdistan möglich. Das Mindestkapital einer LLC beträgt 1.000.000 IQD; die Registrierung erfolgt über das Companies Registrar (Handelsministerium).



