Arabischsprachiger Leitfaden zur Unternehmensgründung in Kuwait nach dem Gesellschaftsgesetz Nr. 1 von 2016. Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — lassen Sie sich von kuwaitischen Rechtsberatern bestätigen. Die Standardregel begrenzt die ausländische Beteiligung weiterhin auf 49 %; 100 % sind nur über eine KDIPA-Lizenz möglich.
Die gängigste Rechtsform in Kuwait ist die WLL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit einem Mindestkapital von KD 1.000. Nach der Standardregelung muss ein kuwaitischer Partner mindestens 51 % halten; die Ausnahme bildet die 100%ige ausländische Beteiligung über eine KDIPA-Lizenz (Gesetz 116/2013) für genehmigte Tätigkeiten, die zudem Steuer- und Zollvergünstigungen mit sich bringt. Die Registrierung erfolgt über das Ministerium für Handel und Industrie (MOCI).



