Arabischsprachiger Leitfaden zur Unternehmensgründung in Jordanien nach dem Gesellschaftsgesetz Nr. 22 von 1997 und dem Gesetz über das Investitionsumfeld Nr. 21 von 2022. Allgemeine rechtliche Information, keine Rechtsberatung — prüfen Sie dies mit einem jordanischen Rechtsanwalt oder der Companies Control Department (CCD).
Jordanien erlaubt in den meisten Branchen eine ausländische Beteiligung von bis zu 100%, begrenzt sie jedoch auf 50% im Einzel- und Großhandel sowie bei bestimmten Dienstleistungen und untersagt sie in einigen wenigen Bereichen vollständig (z. B. Sicherheits-/Ermittlungsdienste, Zollabfertigung, Steinbrüche für das Bauwesen, Bäckereien). Das frühere Mindestkapital von 50.000 JOD für ausländische Investoren wurde abgeschafft (es legt nun nur noch die Schwelle für die Investor Card fest). Die Registrierung erfolgt über die CCD; gemäß der Änderung von 2024 sind 50% des Kapitals bei der Gründung einzuzahlen und der Rest innerhalb von 60 Tagen.



