Arabischsprachiger Leitfaden zur Unternehmensgründung in Tunesien nach dem Code des Sociétés Commerciales (2000-93) und dem Investitionsgesetz (2016-71). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — lassen Sie sich von tunesischen Rechtsberatern bestätigen.
Die gängigste Rechtsform in Tunesien ist die SARL (Mindestkapital 1.000 TND); die SA erfordert 5.000 TND. Ausländisches Eigentum ist grundsätzlich zulässig, doch onshore-Dienstleistungs- bzw. nicht-industrielle Projekte sind auf 49 % begrenzt, sofern der Investitionsrat nicht mehr genehmigt (Tätigkeiten auf einer Negativliste bedürfen einer Genehmigung); Offshore- bzw. vollständig exportierende Unternehmen können zu 100 % ausländisch sein. Die Registrierung erfolgt zentral über die Ein-Stopp-Plattform RNE (Nationales Unternehmensregister), für Industrieprojekte über die APII.



