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    Unternehmensgründung im Libanon: SARL, SAL & ausländisches Eigentum

    Gründung im Libanon: zu 100 % ausländisch gehaltene SARL, eingeschränkte Branchen, SARL-/SAL-Kapital, der verpflichtende Anwalt und die Bankrealität nach 2019.

    June 22, 2026
    7 Min. Lesezeit
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    HAQQ Research
    Unternehmensgründung im Libanon: SARL, SAL & ausländisches Eigentum

    Arabischsprachiger Leitfaden zur Unternehmensgründung im Libanon nach dem Handelsgesetzbuch (modernisiert durch Gesetz 126/2019). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — lassen Sie sich von libanesischen Rechtsberatern bestätigen. Die Krise seit 2019 wirkt sich auf das Bankwesen und den realen Wert der gesetzlich festgelegten Kapitalbeträge aus.

    Die gängigste Rechtsform im Libanon ist die SARL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit einem nominellen Kapital von LBP 5.000.000; die SAL (Aktiengesellschaft) erfordert LBP 30.000.000. Ausländer können eine SARL zu 100 % besitzen; in eingeschränkten Sektoren (exklusive Handelsvertretung, Bank-/Versicherungswesen, Medien) ist eine mehrheitlich libanesische Beteiligung oder Besetzung des Vorstands vorgeschrieben. Die Beauftragung eines Anwalts ist verpflichtend. Hinweis: Durch den Währungsverfall sind die LBP-Kapitalbeträge faktisch bedeutungslos geworden, und neu gegründete Unternehmen operieren in der Regel über 'Fresh-Dollar'-Konten.

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    Häufig gestellte Fragen

    Can a foreigner own 100% of a company in Lebanon?

    Yes for a SARL, holding and offshore company; restricted sectors (exclusive commercial representation, banking/insurance, media) require majority-Lebanese ownership or boards.

    What is the minimum capital in Lebanon?

    SARL: LBP 5,000,000; SAL/holding/offshore: LBP 30,000,000 — nominal figures not re-denominated after the currency collapse.

    Is a retained lawyer mandatory in Lebanon?

    Yes, a retained lawyer with an annual fee is mandatory for a SARL and an SAL under Bar rules.

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