Arabischsprachiger Referenzleitfaden zur Unternehmensgründung in Marokko (SARL nach Gesetz 5-96, SA nach Gesetz 17-95) über den One-Stop-Shop des CRI. Allgemeine rechtliche Information, keine Rechtsberatung — bitte mit marokkanischem Rechtsbeistand abstimmen; Gebühren sind indikativ.
Marokko erlaubt in den meisten Branchen grundsätzlich eine 100%ige ausländische Beteiligung, mit freier Rückführung der Gewinne, sofern die Einlage in Fremdwährung über das Bankensystem erfolgte und beim Office des Changes registriert wurde. Die SARL (die gebräuchlichste Rechtsform) hat kein Mindestkapital — es wird frei in der Satzung festgelegt; die SA benötigt 300.000 MAD (3.000.000 MAD bei börsennotierten Gesellschaften). Die Registrierung erfolgt über den One-Stop-Shop des CRI (Regionales Investitionszentrum), einschließlich der Firmenbezeichnung (certificat négatif) von der OMPIC.



