Arabischsprachiger Referenzleitfaden zur Unternehmensgründung in Katar nach dem Handelsgesellschaftsgesetz Nr. 11 von 2015 und dem Investitionsgesetz Nr. 1 von 2019. Allgemeine rechtliche Information, keine Rechtsberatung — prüfen Sie dies mit katarischem Rechtsbeistand oder dem Handelsministerium (MOCI).
Katars Investitionsgesetz 1/2019 erlaubt in den meisten Branchen eine nicht-katarische Beteiligung von bis zu 100% (anstelle der früheren Obergrenze von 49%), mit Ausnahmen wie Banken, Versicherungen, Handelsvertretungen und natürlichen Ressourcen. Das Handelsministerium (MOCI) bestätigt, dass für die Gründung einer LLC kein Mindestkapital erforderlich ist (der frühere Richtwert von 200.000 QAR ist keine aktuelle gesetzliche Vorgabe mehr). Das Qatar Financial Centre (QFC) ist eine eigenständige Common-Law-Jurisdiktion, die für zulässige Tätigkeiten eine 100%ige Eigentümerschaft und eine schnellere Gründung ermöglicht.



