Arabischsprachiger Leitfaden zur Wohnraummiete im Libanon – zum freien Marktregime (Gesetz über Schuldverhältnisse und Verträge) und zum ALT-Mietregime (vor 1992), das durch das neue Mietgesetz von 2014/2017 schrittweise abgeschafft wird. Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung – die Nummerierung der Gesetze und der aktuelle Stand der Auslaufregelung sind unsicher; lassen Sie dies von einer libanesischen Anwaltskanzlei prüfen.
Im Libanon trennt der 23. Juli 1992 die beiden Regime. Neue Mietverträge unterliegen dem Gesetz über Schuldverhältnisse und Verträge, mit einem stillschweigenden Kündigungsschutz von 3 Jahren (Art. 543). Alte Mietverträge (vor 1992) waren nach den Mietgesetzen von 1992 mietpreisgebunden und werden durch die Reform von 2014/2017 über einen Übergangszeitraum von 9 bis 12 Jahren liberalisiert, wobei die Entschädigung an den Immobilienwert gekoppelt ist. Eine Räumung erfordert stets einen Gerichtsbeschluss und ist notorisch langwierig; die Krise seit 2019 hat die alten Mieten erheblich verzerrt.



