Arabischsprachiger Leitfaden zur vorzeitigen Vertragsauflösung und Räumung in Dubai, nach Gesetz Nr. 26 von 2007 (geändert durch Gesetz Nr. 33 von 2008) und Dekret Nr. 43 von 2013. Der vollständige Artikel liegt auf Arabisch vor. Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — klären Sie Ihren Fall mit dem Rental Disputes Center oder einem Anwalt.
In Dubai darf ein Vermieter einen Mieter während der laufenden Vertragsdauer nur aus begrenzten Gründen räumen (etwa bei ausbleibender Mietzahlung nach einer 30-tägigen Nachfrist), und bei Vertragsende nur aus bestimmten Gründen — Verkauf, Eigennutzung durch den Eigentümer oder einen Verwandten ersten Grades, oder Abriss beziehungsweise umfassende Renovierung —, jeweils mit einer Frist von 12 Monaten, zugestellt über einen Notar oder per Einschreiben. Mieterhöhungen sind durch den RERA-Mietindex gedeckelt (Dekret 43/2013). Ob der Mieter vorzeitig kündigen kann, richtet sich nach der Ausstiegsklausel im Mietvertrag. Streitigkeiten werden vor dem Rental Disputes Center verhandelt; die Einreichungsgebühr beträgt 3,5 % der Jahresmiete (mindestens 500 AED).



