Arabischsprachiger Leitfaden zur Unternehmensgründung in Saudi-Arabien nach dem neuen Gesellschaftsgesetz (M/132, 2023) und dem MISA-Regime für ausländische Investitionen. Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung; die Kapitalangaben entsprechen der MISA-Praxis, und das Gebühren-/Registrierungsregime hat sich 2025 geändert — lassen Sie sich von saudischen Rechtsberatern oder MISA bestätigen.
Ausländische Investoren gründen über MISA (das Investitionsministerium). Nach dem neuen Investitionsgesetz (in Kraft seit ca. Februar 2025) wurde die frühere „MISA-Lizenz“ durch eine einzige Registrierung im Nationalen Investorenregister vor der Handelsregistereintragung ersetzt. Eine 100%ige ausländische Beteiligung ist bei den meisten Tätigkeiten zulässig; einige stehen auf einer Negativliste. Für die LLC gibt es kein gesetzliches Mindestkapital, doch MISA legt tätigkeitsbezogene Erwartungen fest (z. B. SAR 30 Mio. bei 100 % ausländischem Handel). Die Simplified Joint Stock Company ist eine flexible neue Rechtsform.



