Dies ist ein arabischsprachiger Referenzleitfaden zur Unternehmensgründung in Algerien nach dem Handelsgesetzbuch und dem Investitionsgesetz 22-18 (2022). Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, keine Rechtsberatung — prüfen Sie den Sachverhalt mit algerischem Rechtsbeistand; die Liste der strategischen Sektoren ist dabei die zentrale Unsicherheit.
Die frühere 51/49-Regel Algeriens (≥51 % Eigentum in algerischer Hand mit Wohnsitz im Land) wurde für nicht-strategische Sektoren durch das Finanzgesetz 2020 aufgehoben und durch das Investitionsgesetz 22-18 (2022) bestätigt, sodass eine 100%ige ausländische Eigentümerschaft in den meisten Tätigkeitsbereichen nun zulässig ist; in strategischen Sektoren ist weiterhin ein Anteil von 51 % in lokaler Hand vorgeschrieben. Die SARL/EURL hat seit dem Gesetz 15-20 (2015) kein Mindestkapital mehr. Die Registrierung erfolgt über das CNRC (Handelsregister), wobei AAPI als zentrale Anlaufstelle für ausländische bzw. größere Investitionen dient.



