Arabischsprachiger Referenzleitfaden zur Unternehmensgründung in Ägypten nach dem Gesellschaftsgesetz Nr. 159 von 1981 und dem Investitionsgesetz Nr. 72 von 2017, über die GAFI. Allgemeine rechtliche Information, keine Rechtsberatung — bitte mit ägyptischem Rechtsbeistand oder der GAFI abstimmen.
Ägypten erlaubt in den meisten Branchen eine 100%ige ausländische Beteiligung, mit Ausnahmen (Handelsvertretungen müssen vollständig ägyptisch sein; die Einfuhr zum Weiterverkauf erforderte historisch eine ägyptische Mehrheitsbeteiligung, gelockert durch Gesetz 173/2023; Einschränkungen beim Grundbesitz auf dem Sinai). Die GmbH (LLC) hat ein nominelles Mindestkapital (ca. 1.000 EGP); eine Aktiengesellschaft (JSC) benötigt 250.000 EGP (500.000 EGP bei börsennotierten Gesellschaften). Die Registrierung erfolgt über den One-Stop-Shop der GAFI, bei vollständiger Akte häufig innerhalb von 1–2 Tagen.



