Arabischsprachiger Referenzleitfaden zur Unternehmensgründung in Ägypten nach dem Gesellschaftsgesetz Nr. 159 von 1981 und dem Investitionsgesetz Nr. 72 von 2017, über die GAFI. Allgemeine rechtliche Information, keine Rechtsberatung, bitte mit ägyptischem Rechtsbeistand oder der GAFI abstimmen.
Ägypten erlaubt in den meisten Branchen eine 100%ige ausländische Beteiligung, mit Ausnahmen (Handelsvertretungen müssen vollständig ägyptisch sein; die Einfuhr zum Weiterverkauf erforderte historisch eine ägyptische Mehrheitsbeteiligung, gelockert durch Gesetz 173/2023; Einschränkungen beim Grundbesitz auf dem Sinai). Die GmbH (LLC) hat ein nominelles Mindestkapital (ca. 1.000 EGP); eine Aktiengesellschaft (JSC) benötigt 250.000 EGP (500.000 EGP bei börsennotierten Gesellschaften). Die Registrierung erfolgt über den One-Stop-Shop der GAFI, bei vollständiger Akte häufig innerhalb von 1–2 Tagen.



