Arabischsprachiger Referenzleitfaden zur Unternehmensgründung im Oman nach dem Handelsgesellschaftsgesetz (Königlicher Erlass 18/2019) und dem Gesetz über ausländische Kapitalinvestitionen (Königlicher Erlass 50/2019). Allgemeine rechtliche Information, keine Rechtsberatung — prüfen Sie dies mit omanischem Rechtsbeistand oder dem MOCIIP.
Das omanische Gesetz über ausländische Kapitalinvestitionen (in Kraft seit 2020) erlaubt in den meisten Tätigkeitsbereichen eine ausländische Beteiligung von bis zu 100% und hebt die frühere Pflicht zu einem lokalen Gesellschafter auf; eine „Negativliste" (rund 37 Tätigkeiten) bleibt weiterhin ausgenommen. Das frühere Mindestkapital von 150.000 OMR für ausländische LLCs wurde gelockert (in der Praxis werden Werte um 20.000 OMR genannt; für einige regulierte Tätigkeiten kann weiterhin ein Betrag von 150.000 OMR gelten). Die Registrierung erfolgt über die Invest-Easy-Plattform des MOCIIP.



