Dies ist ein arabischsprachiger Referenzleitfaden zur Unternehmensgründung in Bahrain nach dem Handelsgesellschaftsgesetz (Dekret 21/2001, in der geänderten Fassung). Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, keine Rechtsberatung — prüfen Sie den Sachverhalt mit bahrainischem Rechtsbeistand oder dem MOIC. Bahrain zählt zu den offensten Regimen der GCC-Staaten für ausländisches Eigentum.
Bahrain erlaubt in den meisten Sektoren eine 100%ige ausländische Eigentümerschaft ohne lokalen Partner (abgesehen von regulierten Sektoren und wenigen eingeschränkten Tätigkeiten). Das Mindestkapital für die WLL wurde durch Dekret 28/2020 abgeschafft — das Kapital muss lediglich für den Unternehmenszweck ausreichend sein (der oft genannte Betrag von 20.000 BHD entspricht gängiger Praxis, ist aber keine gesetzliche Vorgabe). Die Registrierung erfolgt über das Sijilat-Portal des MOIC und dauert in der Regel etwa 1–3 Wochen.



