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    Änderungen der KI-Verordnung 2026: Was die Verordnung (EU) 2026/1744 geändert hat

    Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Die Pflichten für Hochrisiko-KI verschieben sich auf Dezember 2027 und August 2028, die Transparenzfrist zum 2. August 2026 bleibt unverändert. Alle Änderungen und was sie für eine Kanzlei bedeuten, die KI einsetzt.

    July 28, 2026
    13 Min. Lesezeit
    |
    HAQQ Team
    Änderungen der KI-Verordnung 2026: Was die Verordnung (EU) 2026/1744 geändert hat

    Kurz gesagt, die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Die Hochrisikoverpflichtungen, auf die sich alle vorbereitet hatten, wurden auf den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028 verschoben. Die Transparenzfrist vom 2. August 2026 wurde nicht verschoben. Zwei neue Verbote treten am 2. Dezember 2026 in Kraft. Die risikobasierte Architektur des AI Act bleibt intakt. Und in einer Tabelle von Verwaltungscodes für benannte Stellen erwähnt das Unionsrecht erstmals agentic AI, ohne sie zu definieren.

    Was tatsächlich geschah

    Das Europäische Parlament und der Rat haben am 8. Juli 2026 in Straßburg die Verordnung (EU) 2026/1744 angenommen. Sie wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 27. Juli in Kraft, am dritten Tag nach der Veröffentlichung statt des üblichen zwanzigsten, da der 2. August zu nah war, um den Text "hängen zu lassen". Ihre formale Aufgabe ist eng gefasst: Änderung der Verordnung (EU) 2024/1689 - des AI Act - zusammen mit der Basic Aviation Regulation und der Machinery Regulation. Jeder nennt sie den "Digital Omnibus on AI".

    Eine Verordnung zur Änderung einer Verordnung gilt direkt in allen 27 Mitgliedstaaten. Kein Umsetzungsakt, kein nationales Durchführungsgesetz, auf das gewartet werden muss, keine Abweichung zwischen Dublin und Warschau. Der AI Act, den Sie letzten Monat gelesen haben, ist heute ein anderes Dokument.

    Es ist keine Aufhebung, und es ist nicht die Deregulierung, die von einigen Lobbyisten gefordert wurde. Die Risikokategorien blieben erhalten. Die Liste der verbotenen Praktiken wurde länger, nicht kürzer. Was sich geändert hat, war der Zeitplan für das mit Abstand teuerste Kapitel sowie eine Handvoll Verpflichtungen, deren Erfüllung billiger wurde.

    Das einzige Datum, das sich nicht verschoben hat: 2. August 2026

    Dies ist der Teil, den die Schlagzeilen über die Verzögerung vergraben, und es ist der Teil, der zuerst eintrifft. Artikel 50, das Transparenzkapitel, gilt weiterhin ab dem 2. August 2026. Wenn Sie dies in der Woche lesen, in der es veröffentlicht wurde, sind das Tage und nicht Quartale.

    • Sagen Sie den Leuten, dass sie mit einer Maschine sprechen. Ein AI-System, das mit natürlichen Personen interagiert, muss dies klarstellen, es sei denn, es ist aus dem Kontext offensichtlich.
    • Markieren Sie synthetische Inhalte maschinenlesbar. Audio, Bilder, Videos und Texte, die von AI generiert oder manipuliert wurden, müssen eine Markierung tragen, die eine Maschine erkennen kann.
    • Deepfakes kennzeichnen. Inhalte, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und irreführend sein könnten, müssen als künstlich generiert offengelegt werden.
    • KI-generierte Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, offenlegen, es sei denn, ein Mensch hat die redaktionelle Verantwortung dafür übernommen.
    • Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Betreiber müssen die Personen, die dem System ausgesetzt sind, informieren.

    Eine Konzession wurde gewährt. Artikel 50 Absatz 2 - die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Ergebnisse - erhält eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt sind. Neue Systeme erhalten keine solche Übergangsfrist. Der Rest von Artikel 50 tritt am 2. August ohne Übergang in Kraft, und die neuen Durchsetzungsartikel werden am selben Tag aktiviert.

    Die neun wichtigen Änderungen

    Ursprüngliches Gesetz links, geänderte Position rechts. Artikelnummern beziehen sich auf den geänderten AI Act.

    • 1. Zeitpunkt für Hochrisiko (Artikel 113). War: eigenständige Systeme des Anhangs III ab dem 2. August 2026, in regulierte Produkte eingebettete KI gemäß Anhang I ab dem 2. August 2027. Jetzt: 2. Dezember 2027 für Anhang III, 2. August 2028 für Anhang I Abschnitt A. Bestehende Hochrisikosysteme, die bereits von Behörden genutzt werden, erhalten bis zum 2. August 2030 Zeit. Der Entwurf der Kommission vom November 2025 hatte diese Daten an einen bedingten Trigger für die Standardschwellenwerte gekoppelt; der endgültige Text hat dies gestrichen, so dass dies bedingungslose Kalenderdaten sind, die ohne ein neues Gesetzgebungsverfahren nicht mehr verschoben werden können.
    • 2. Neue Verbote (Artikel 5). War: acht verbotene Praktiken, anwendbar seit dem 2. Februar 2025. Jetzt: zwei weitere - Erzeugung oder Manipulation von intimen Materialien ohne freiwillige, spezifische, informierte, eindeutige und ausdrückliche Zustimmung sowie Kinderpornografie. Anwendbar ab dem 2. Dezember 2026, in der höchsten Strafkategorie von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes. Der neue Artikel 5 Absatz 1a trennt die Haftung von Anbietern und Nutzern: Ein Anbieter wird erfasst, wenn die Erzeugung der beabsichtigte Zweck ist oder vernünftigerweise vorhersehbar und reproduzierbar ist, ohne erhebliche technische Änderungen. Von Anbietern wird erwartet, dass sie tatsächliche technische Schutzmaßnahmen dokumentieren - Ablehnungstraining, Aufforderungs-Schutzmechanismen, Inhaltsfilterung, Missbrauchserkennung.
    • 3. Transparenzkennzeichnung (Artikel 50 Absatz 2). War: anwendbar am 2. August 2026, kein Übergang. Jetzt: gleiches Datum für neue Systeme, mit einer Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht wurden.
    • 4. KI-Kompetenz (Artikel 4). War: Anbieter und Bereitsteller müssen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Mitarbeitern sicherstellen. Jetzt: Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von KI-Kompetenz ergreifen, mit expliziter Formulierung, dass kein bestimmtes Niveau garantiert werden muss. Inhaltlich milder, und es gilt ab dem 27. Juli 2026. Es gilt immer noch für Bereitsteller, was bedeutet, dass es für Anwaltskanzleien gilt.
    • 5. Daten zur Bias-Erkennung (neuer Artikel 4a). War: eine enge Rechtsgrundlage für Hochrisiko-Anbieter zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Erkennung und Korrektur von Bias. Jetzt: erweitert auf alle Anbieter und alle Bereitsteller von KI-Systemen und allgemeinen Modellen, unter einem strengen Notwendigkeitsstandard mit Schutzmaßnahmen. Wenn die DSGVO Ihre Fairness-Tests blockiert hat, ist dies die Freigabe.
    • 6. Hochrisikoeinstufung und Maschinen (Artikel 6, Anhang I). Früher: eine breit gefasste Sicherheitskomponentenprüfung, die viele gewöhnliche Produkt-KI erfasste. Jetzt: Der neue Artikel 6 Absätze 1a bis 1c schließt Systeme aus, die für Nicht-Sicherheitsfunktionen verwendet werden - Benutzerunterstützung, Leistungsoptimierung, Serviceeffizienz, Automatisierung, Komfort, Qualitätskontrolle - und führt ein objektives Kriterium dafür wieder ein, was als Sicherheitskomponente gilt. KI in Maschinen wurde von Anhang I Abschnitt A nach Abschnitt B verschoben, sodass die Artikel 9-15 und 17-25 nicht mehr direkt darauf anwendbar sind; gleichwertige Anforderungen ergeben sich aus delegierten Rechtsakten gemäß der Maschinenverordnung, die bis zum 2. August 2027 vorliegen müssen.
    • 7. Registrierung blieb (Artikel 6 Absatz 3, Anhang VIII). Früher: Anbieter, die ein System als nicht risikoreich selbst einschätzten, mussten es weiterhin in der EU-Datenbank registrieren. Die Kommission schlug vor, dies zu streichen. Jetzt: beibehalten, mit der Begründung, dass dies für die Marktüberwachung entscheidend sei, wobei zwei Datenpunkte aus Anhang VIII Abschnitt B entfernt wurden, um die Einreichung zu verschlanken. Die Behörden behalten ihren Zugang.
    • 8. Sandboxes (Artikel 57). Früher: Die Mitgliedstaaten mussten bis zum 2. August 2026 mindestens eine KI-Regulierungs-Sandbox in Betrieb nehmen. Jetzt: 2. August 2027, plus eine neue Sandbox auf Unionsebene, die über das AI Office betrieben wird und einen bevorzugten Zugang für KMU bietet.
    • 9. Durchsetzung und Strafen (Artikel 75, 75a–75d, 99). Früher: Aufsicht geteilt, wobei das AI Office sich auf Allzweckmodelle konzentrierte. Jetzt: Das AI Office erhält die ausschließliche Zuständigkeit für KI-Systeme, die von demselben Unternehmen auf einem Allzweckmodell basieren, und für KI, die in sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen integriert ist. Die neuen Artikel 75a–75d verleihen ihm Untersuchungsbefugnisse, einschließlich Vor-Ort-Inspektionen und Versiegelung von Räumlichkeiten, die Befugnis, verbindliche Verpflichtungen anzunehmen, ein Verfahren bei Nichteinhaltung mit regelmäßigen Geldbußen von bis zu 5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes, eine Verjährungsfrist von fünf Jahren und Verteidigungsrechte. Artikel 99 erhält eine gedeckelte Geldbußenstaffel für kleine mittelgroße Unternehmen (eine neue Definition in Artikel 3, gemäß Empfehlung (EU) 2025/1099 der Kommission) und expliziten Raum für Warnungen und nicht-monetäre Maßnahmen. Vereinfachte Qualitätsmanagementpflichten wurden von Kleinstunternehmen auf KMU im Allgemeinen ausgeweitet. Alles ab dem 2. August 2026.

    Die EU hat gerade agierende KI benannt und nicht definiert

    Die interessanteste Zeile in dieser Verordnung steht in keinem Artikel. Sie befindet sich im neuen Anhang XIV, einer Tabelle von Nomenklatur-Codes, die zur Benennung der Zuständigkeit einer benannten Stelle für die Bewertung verwendet werden. Neben vertikalen Codes für Anwendungsbereiche führt die Änderung horizontale AIH-Codes für die zugrundeliegende Technologie ein. AIH 0401 ist agierende KI.

    Soweit wir feststellen können, ist dies das erste Mal, dass der Ausdruck in verbindlichem Unionsrecht erscheint. Sein Geschwistercode ist der Hinweis: AIH 0205 deckt KI-Systeme ab, die aus ihrer Umgebung lernen, ausgenommen agierende KI. Jemand, der eine Tabelle mit administrativen Codes entworfen hat, entschied, dass agierende Systeme eine ausreichend eigenständige Klasse sind, um sie auszuklammern.

    Seien Sie vorsichtig, was dies ist. Ein administrativer Code ist keine Legaldefinition. Es gibt keinen Artikel, der einen Agenten definiert, keine Risikostufe, die an die Autonomie gekoppelt ist, keine Verpflichtung, die mit der Anzahl der Schritte eines Systems ohne menschliches Eingreifen skaliert. Das Unionsrecht hat das Wort niedergeschrieben und den Inhalt für später übrig gelassen.

    Diese Lücke ist das ganze Problem für jeden, der agierende Systeme in einem regulierten Bereich entwickelt. Die Verpflichtungen, die sich schließlich ergeben werden, werden gerade entworfen, während die Systeme ausgeliefert werden, was bedeutet, dass die einzige verteidigbare Position darin besteht, das, was ein Agent tun kann, einzuschränken, anstatt zu überprüfen, was er getan hat. Das ist das Argument, das wir in governance by construction vorgebracht haben, und deshalb begrenzt Justinian den Aktionsraum eines Agenten auf eine Jurisdiktion, bevor er handeln darf, anstatt die Antwort anschließend zu filtern. Thomson Reuters schätzte die Einführung von agentic adoption auf 15 % der Fachleute im Jahr 2026, wobei 77 % erwarteten, dass sie bis 2030 eine zentrale Rolle in ihrem Workflow spielen wird. Die Regeln werden inmitten dieser Kurve landen.

    Was ändert sich für eine Anwaltskanzlei, die KI einsetzt

    Fast jeder Kundenhinweis zu dieser Verordnung ist für Compliance-Beauftragte eines Unternehmens geschrieben, das KI entwickelt. Wenn Sie eine Kanzlei sind, die KI nutzt, ist das Vokabular gegen Sie gerichtet, also beginnen Sie mit der Unterscheidung. Ein Anbieter entwickelt ein KI-System und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Ein Nutzer verwendet es unter eigener Autorität. Die meisten Anwaltskanzleien sind Nutzer, und die Pflichten der Nutzer sind geringer, aber nicht gleich null.

    • Ihre KI-Kompetenz ist da und aktuell. Artikel 4 bindet sowohl Nutzer als auch Anbieter. Die Änderung hat dies abgeschwächt, indem sie die Förderung der Kompetenzentwicklung statt der Gewährleistung eines Niveaus verlangt, wirksam ab dem 27. Juli 2026. Das ist eine niedrigere Hürde, aber keine nicht-existente, und es gibt immer noch keine Ausnahme für kleine Kanzleien.
    • Wenn Sie Lebensläufe mit KI prüfen, setzen Sie ein Hochrisikosystem ein. Die Personalbeschaffung fällt unter Anhang III Punkt 4. Die damit verbundenen Verpflichtungen waren am 2. August 2026 fällig und sind jetzt am 2. Dezember 2027 fällig. Sechzehn zusätzliche Monate sind das wertvollste, was diese Verordnung einer gewöhnlichen Anwaltskanzlei bietet.
    • Wenn Sie von KI verfasste Kommentare veröffentlichen, legen Sie dies offen. Artikel 50 Absatz 4 betrifft Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und die Ausnahmeregelung basiert auf der redaktionellen Verantwortung des Menschen. Kanzleiblog-Inhalte, die massenhaft ohne einen namentlich genannten menschlichen Prüfer generiert werden, sind genau der Fall, den er beschreibt. Ab dem 2. August 2026.
    • Wenn Sie einen kundenorientierten Chatbot betreiben, sagen Sie, dass es sich um eine Maschine handelt. Artikel 50 Absatz 1, ab dem 2. August 2026, es sei denn, es ist offensichtlich.
    • Wenn Sie intern entwickeln, könnten Sie zu einem Anbieter geworden sein. Wenn Sie ein Tool unter Ihrem eigenen Namen in Betrieb nehmen, kann die gesamte Anbieterpflichtenreihe greifen, einschließlich der Registrierung, wo Artikel 6 Absatz 3 Anwendung findet. Kanzleien, die ihre eigenen Workflow-Schichten auf der Grundlage eines Modells aufbauen, sollten dies bewerten lassen, anstatt es anzunehmen.
    • Fairness-Tests wurden einfacher. Der neue Artikel 4a gibt Nutzern eine rechtmäßige Grundlage zur Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten, ausschließlich um Diskriminierung zu erkennen und zu korrigieren. Nützlich, wenn ein Kunde gefragt hat, ob Ihre Aufnahme-Triage jemanden benachteiligt und GDPR der Grund war, warum Sie dies nicht überprüfen konnten.
    • Die Extraterritorialität hat sich nicht geändert. Artikel 2 erstreckt sich auf Anbieter und Nutzer außerhalb der Union, wenn das Ergebnis innerhalb der Union verwendet wird. Eine Kanzlei in Dubai oder Beirut, die EU-Kunden bedient, fällt in diesen Bereich. Das Gesetz folgt dem Ergebnis, nicht der Postleitzahl.

    Acht Fragen an Ihren Legal AI Anbieter

    Wir sind ein Legal AI Anbieter, also lesen Sie diese Fragen in dem Wissen, dass wir sie auch beantworten müssen. Das ist der Punkt - jede dieser Fragen hat eine spezifische, überprüfbare Antwort, und ein Anbieter, der Ihnen keine geben kann, sagt Ihnen etwas.

    • Sind Sie für alles, was wir mit Ihnen tun, der Anbieter eines Hochrisikosystems gemäß Anhang III, und welcher Punkt des Anhangs III trifft zu?
    • Welche Verpflichtungen gemäß Artikel 50 erfüllt das Produkt für uns, und welche bleiben bei uns als Betreiber? Nennen Sie diese einzeln.
    • Kennzeichnen Sie KI-generierte Ausgaben heute maschinenlesbar, und wenn nicht, werden Sie dies vor dem 2. Dezember 2026 tun?
    • Wenn für Sie die Selbsteinschätzung gemäß Artikel 6 Absatz 3 gilt, sind Sie in der EU-Datenbank registriert, und können wir den Eintrag einsehen?
    • Woraus besteht Ihr Support gemäß Artikel 4 - aus tatsächlichen Schulungen und Materialien, oder aus einem PDF und einem Webinar?
    • Welche der beiden neuen Verbote gemäß Artikel 5 könnte unsere Nutzung Ihres Tools voraussichtlich auslösen, und welche technischen Schutzmaßnahmen dokumentieren Sie dagegen?
    • Wer ist Ihr Bevollmächtigter in der Union, und welche Marktüberwachungsbehörde beaufsichtigt Sie?
    • Wenn Ihr System auf Ihrem eigenen Allzweckmodell basiert, ist das AI Office nun Ihr alleiniger Aufsichtsbehörde gemäß dem neu gefassten Artikel 75?

    Was sich nicht geändert hat

    • Verpflichtungen für Allzweck-KI. Artikel 51 bis 55, in Kraft seit dem 2. August 2025, unberührt. Schwellenwerte für systemische Risiken und Pflichten der Modell-Anbieter bleiben bestehen.
    • Die ursprünglichen Verbote. Soziales Scoring, unterschwellige Manipulation, bestimmte biometrische Kategorisierungen und der Rest gelten seit dem 2. Februar 2025 und wurden nicht wieder geöffnet.
    • Anhang III selbst. Die Klassifizierungsliste ist unverändert. Ein System, das im Juni als hochriskant eingestuft wurde, ist immer noch hochriskant. Lediglich das Datum, bis zu dem es compliant sein muss, wurde verschoben, und bereits durchgeführte Bewertungen bleiben bestehen.
    • Die oberen und mittleren Strafstufen. Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % für verbotene Praktiken und die darunter liegende Stufe sind wie gehabt.
    • Die Architektur. Risikostufen, Konformitätsbewertung, der Weg über die benannte Stelle, die Datenbank, die Marktüberwachung. Die EU ist immer noch die einzige Gerichtsbarkeit auf der Welt mit einem umfassenden horizontalen KI-Gesetz, und diese Änderung lässt das intakt.

    Unsere Lesart

    Die Verzögerung ist real und eng begrenzt. Ein Kapitel wurde verschoben, aus guten Gründen, die mehr mit dem Fehlen harmonisierter Standards und einer Infrastruktur zur Konformitätsbewertung zu tun haben als mit einem Gesinnungswandel. Dies als Rückzug der EU zu interpretieren, verkennt die nächsten zwei Jahre.

    Für Anbieter hat sich der Druck erhöht. Ab dem 2. August 2026 kann das KI-Büro Unternehmensräume inspizieren und versiegeln, periodische Strafen verhängen und verbindliche Zusagen einfordern. Die Registrierung überstand einen Löschversuch. Die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Ergebnisse wird zu einer Produktanforderung mit einem festen Datum. Nichts davon ist eine Lockerung; es ist die gleiche Substanz mit besserer Durchsetzung und einer späteren Rechnung für den teuersten Teil.

    Der gestrichene bedingte Auslöser ist das unterschätzte Detail. Der Entwurf vom November hätte die Hochrisikodaten von der Verfügbarkeit von Standards abhängig gemacht. Der endgültige Text legt sie fest. Jeder, der einen Plan auf weiteren Verzug aufgebaut hat, sollte diesen neu aufbauen: Der 2. Dezember 2027 und der 2. August 2028 erfordern nun ein völlig neues Gesetzgebungsverfahren, um verschoben zu werden, und niemand möchte dieses zweimal durchlaufen.

    Wir sind kein in der EU ansässiges Unternehmen. Wir entwickeln von Beirut aus, und unsere Kunden konzentrieren sich auf den Nahen Osten und Europa, was uns direkt in Artikel 2 positioniert und uns den Komfort nimmt, dies als die Regulierung eines anderen zu betrachten. Daher haben wir den konsolidierten Text am Tag seiner Veröffentlichung gelesen, anstatt auf eine Zusammenfassung zu warten, und wir ziehen es vor, die Daten klar zu veröffentlichen, anstatt jemandem eine Compliance-Panik zu verkaufen. Die ehrliche Position am 28. Juli 2026 ist, dass die meisten Unternehmen eine Frist in vier Tagen und eine in achtundzwanzig Monaten haben, und die Verwechslung der beiden in beide Richtungen ist der teure Fehler.

    Dies ist eine Zusammenfassung einer Verordnung, keine Rechtsberatung, und sie ersetzt nicht das Lesen des Textes. Daten und Artikelverweise stammen aus der Verordnung (EU) 2026/1744, wie im Amtsblatt vom 24. Juli 2026 veröffentlicht, und aus veröffentlichten Analysen dazu. Wenn eine Entscheidung auf einem dieser Punkte beruht, ist der konsolidierte Text zu überprüfen und der Rat eines qualifizierten Anwalts in der relevanten Gerichtsbarkeit einzuholen. HAQQ ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsvertretung an.

    • Verordnung (EU) 2026/1744 auf EUR-Lex
    • Service Desk der Europäischen Kommission für den AI Act
    • Freshfields - der endgültige Digital-Omnibus zur KI
    • Gibson Dunn - verschobene Fristen für Hochrisiko-Anwendungen und andere wichtige Änderungen
    • Thomson Reuters - 2026 AI in Professional Services Report
    • Governance durch Konstruktion - Einschränkung dessen, was ein Agent tun kann
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    • Justinian - auf Jurisdiktionen zugeschnittene Legal AI
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    Häufig gestellte Fragen

    What is Regulation (EU) 2026/1744?

    Regulation (EU) 2026/1744 is the amending regulation known as the Digital Omnibus on AI. It was adopted by the European Parliament and the Council on 8 July 2026, published in the Official Journal on 24 July 2026, and entered into force on 27 July 2026. It amends Regulation (EU) 2024/1689 (the EU AI Act) along with the Basic Aviation Regulation and the Machinery Regulation. Because it is a regulation, it applies directly in all 27 member states with no transposition into national law.

    Did the 2 August 2026 EU AI Act deadline move?

    No. The general application date and the Article 50 transparency obligations still apply from 2 August 2026. That includes telling people they are interacting with an AI system, labelling deepfakes, and disclosing AI-generated text published to inform the public on matters of public interest. The only concession is Article 50(2), the machine-readable marking of synthetic content, which gets a grace period to 2 December 2026 for systems already placed on the market before 2 August 2026. New systems get no transition.

    What are the new EU AI Act high-risk deadlines?

    Stand-alone high-risk systems listed in Annex III now have to comply by 2 December 2027, moved from 2 August 2026. AI embedded in regulated products under Annex I Section A has until 2 August 2028, moved from 2 August 2027. High-risk systems already in use by public authorities have until 2 August 2030. The Commission's November 2025 draft had tied these dates to a conditional standards-readiness trigger, but the final text removed it, so they are unconditional calendar dates that cannot slip without a new legislative procedure.

    What new prohibitions did the Digital Omnibus on AI add?

    Two, added to Article 5 and applicable from 2 December 2026: generating or manipulating intimate material without freely given, specific, informed, unambiguous and explicit consent, and generating or manipulating child sexual abuse material. Both sit in the top penalty tier of up to 35 million euros or 7% of worldwide annual turnover. A new Article 5(1a) limits provider liability to cases where such generation is the intended purpose, or is reasonably foreseeable and reproducible without significant technical modification, and providers are expected to document technical safeguards such as refusal training, prompt guardrails, content filtering and abuse detection.

    Does the EU AI Act apply to law firms that only use AI rather than build it?

    Yes, but with thinner obligations. A firm that uses an AI system under its own authority is a deployer. Article 4 on AI literacy binds deployers as well as providers and applies now, in its softened form, from 27 July 2026. Article 50 disclosure duties apply to deployers from 2 August 2026, including client-facing chatbots and AI-generated text published to inform the public. A firm using AI to screen job applicants is deploying a high-risk system under Annex III point 4, and that obligation now falls due on 2 December 2027 instead of 2 August 2026. A firm that puts its own tool into service under its own name may become a provider, with the full provider obligations.

    Did the EU AI Act's AI literacy obligation change?

    Yes, in substance rather than in timing. Article 4 previously required providers and deployers to ensure a sufficient level of AI literacy among staff. The amended text requires them to take measures to support the development of AI literacy, and states explicitly that no specific level has to be guaranteed. It applies from 27 July 2026. The duty is lower but it has not been removed, and there is no exemption for small organisations.

    Does the EU AI Act regulate agentic AI?

    Not substantively. The amendment introduces a new Annex XIV containing nomenclature codes used to designate what a notified body is competent to assess, and one of the new horizontal technology codes, AIH 0401, is agentic AI. This appears to be the first time the phrase is named in binding Union law. It is an administrative code, not a legal definition: there is no article defining an AI agent, no risk tier keyed to autonomy, and no obligation that scales with how many steps a system takes without human involvement. A sibling code, AIH 0205, covers systems that learn from their environment excluding agentic AI, which suggests the drafters treated agentic systems as a distinct class.

    What did not change in the EU AI Act?

    The general-purpose AI obligations in Articles 51 to 55, in force since 2 August 2025, are untouched. The original Article 5 prohibitions, applicable since 2 February 2025, were not reopened. Annex III itself is unchanged, so a system that was high-risk before is still high-risk and existing classification assessments stand. The top and mid penalty tiers are as they were. The risk-based architecture, conformity assessment, the notified-body route, the EU database and market surveillance all remain, and the registration duty for systems self-assessed as not high-risk under Article 6(3) survived a proposal to delete it.

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